Sternsingen und Corona

Sternsingergruppe mit FFP2-Masken

Foto: KJS Salzburg, Pfarre Liefering

Nach derzeitigem Stand kann die Sternsingeraktion ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, werden wir euch an dieser Stelle unverzüglich informieren.

Am 24.10.2022 wurde die neue gesetzliche Maßnahmenverordnung für COVID-19 vom Gesundheitsministerium veröffentlicht, die bis 15. Jänner 2023 gültig ist.

Darin sind keinerlei Auflagen oder für die Sternsingeraktion relevante Maßnahmen enthalten. Die Sternsingeraktion kann also ohne Einschränkungen oder spezielle gesetzliche Erfordernisse durchgeführt werden.

In den letzten drei Jahren haben wir alle und die Pfarren im Speziellen einen verantwortungsvollen und sinnvollen Umgang mit Corona gelernt.

Klar ist: Kranke bzw. positiv getestete Personen sollen nicht an der Sternsingeraktion teilnehmen. Sollten aufgrund besonderer Umstände in eurer Pfarre spezielle Schutzmaßnahmen notwendig erscheinen, steht euch das natürlich frei. Im Bedarfsfall könnt ihr euch auch gerne bei uns im Jungscharbüro melden und mit uns Rücksprache halten.

Bei Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Kureinrichtungen, Altersheimen, etc. bitte vorher mit der jeweiligen Hausleitung die Bedingungen für einen Sternsingerbesuch klären.

Kontakt Jungscharbüro

Bei Fragen oder Unklarheiten rund um die aktuellen Regelungen könnt ihr euch gerne an uns wenden wenden!

T: 0662 / 8047 7580
E: jungschar@eds.at